AGBs

Hier finden Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie enthalten die wichtigsten Regelungen zu Verträgen, Leistungen und Pflichten.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen
PV-Anlagen Mittermeier, Staudach 1, 84543 Winhöring (nachfolgend „Auftragnehmer“)
und dem Auftraggeber über Dienstleistungen im Bereich der Reinigung und Grünpflege von Photovoltaik-Freiflächenanlagen.

Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Angebot und Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend.
Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche oder bestätigte Annahme (z. B. per E-Mail) des Angebots durch den Auftraggeber zustande.

3. Durchführung der Leistungen

Die Leistungserbringung erfolgt unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten sowie der jeweils geltenden technischen und sicherheitsrelevanten Vorschriften.

Witterungsbedingte Einschränkungen (z. B. Regen, Sturm, Bodenverhältnisse) können zur Verschiebung oder Unterbrechung der Arbeiten führen, ohne dass daraus Schadensersatzansprüche entstehen.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt sicher, dass:

  • die zu bearbeitenden Flächen frei zugänglich sind
  • keine ungesicherten Gefahrenquellen bestehen
  • erforderliche Zufahrten für Maschinen gewährleistet sind

Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung gehen nicht zulasten des Auftragnehmers.

5. Haftung

Die Arbeiten an oder im Umfeld von Photovoltaikmodulen erfolgen mit branchenüblicher Sorgfalt.

Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch ihn oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, ausschließlich dann, wenn diese Schäden einen unmittelbaren und nachweisbaren Einfluss auf den spezifischen Ertrag der Photovoltaikanlage haben. Eine Haftung für sonstige Begleit-, Folge- oder reine Vermögensschäden ist ausgeschlossen.

Die Beweispflicht für das Vorliegen eines Schadens sowie dafür, dass dieser Schaden kausal durch die Firma PV-Anlagen Mittermeier oder deren Erfüllungsgehilfen verursacht wurde, liegt vollumfänglich beim Auftraggeber. Der Auftraggeber hat den Nachweis der Schadensursache durch geeignete Dokumentation oder ein qualifiziertes Gutachten zu erbringen.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Beginn der Arbeiten auf besondere Empfindlichkeiten oder technische Besonderheiten der Anlage hinzuweisen.

6. Gewährleistung

Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Leistungserbringung, schriftlich anzuzeigen.

Dem Auftragnehmer ist zunächst Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben.

7. Stornierung / Terminverschiebung

Vereinbarte Termine können bis 48 Stunden vor Ausführung kostenfrei verschoben oder storniert werden.

Bei kurzfristigeren Absagen können bereits entstandene Kosten (z. B. Anfahrt, Disposition, Maschinenbereitstellung) in Rechnung gestellt werden.

8. Subunternehmer

Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen qualifizierte Subunternehmer einzusetzen.

9. Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Unwetter, Sturm, Maschinenausfall, unvorhersehbare Bodenverhältnisse) berechtigen den Auftragnehmer, Leistungen für die Dauer der Behinderung zu verschieben oder ganz bzw. teilweise von der Leistungspflicht zurückzutreten.

10. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.

11. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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