AGBs
Hier finden Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie enthalten die wichtigsten Regelungen zu Verträgen, Leistungen und Pflichten.
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen
PV-Anlagen Mittermeier, Staudach 1, 84543 Winhöring (nachfolgend „Auftragnehmer“)
und dem Auftraggeber über Dienstleistungen im Bereich der Pflege, Reinigung und Grünpflege von Photovoltaik-Freiflächenanlagen.
Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Leistungsgegenstand
Der Auftragnehmer erbringt insbesondere folgende Leistungen:
- Mäh- und Vegetationspflege auf Photovoltaik-Freiflächenanlagen
- mechanische oder schonende Reinigung von Solarmodulen
- Pflege- und Nebenarbeiten im Bereich von PV-Anlagenflächen
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer gesonderten Vereinbarung.
Angebot und Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend.
Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche oder bestätigte Annahme (z. B. per E-Mail) des Angebots durch den Auftraggeber zustande.
Preise, Abrechnung und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung nach:
- Flächenleistung (z. B. €/ha oder €/m²) oder
- Pauschalpreis oder
- Zeitaufwand (Stunden-/Tagessätze)
Zusätzlich können berechnet werden:
- Anfahrtskosten
- Maschinen- und Gerätekosten
- Zusatzaufwand durch erschwerte Bedingungen (z. B. Hanglage, hoher Bewuchs, eingeschränkte Zugänglichkeit)
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
Durchführung der Leistungen
Die Leistungserbringung erfolgt unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten sowie der jeweils geltenden technischen und sicherheitsrelevanten Vorschriften.
Witterungsbedingte Einschränkungen (z. B. Regen, Sturm, Bodenverhältnisse) können zur Verschiebung oder Unterbrechung der Arbeiten führen, ohne dass daraus Schadensersatzansprüche entstehen.
Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass:
- die zu bearbeitenden Flächen frei zugänglich sind
- keine ungesicherten Gefahrenquellen bestehen
- erforderliche Zufahrten für Maschinen gewährleistet sind
- ggf. notwendige Freischaltungen oder Sicherheitsfreigaben vorliegen
Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung gehen nicht zulasten des Auftragnehmers.
Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Eine Haftung für:
- indirekte Schäden
- Folgeschäden
- Produktionsausfälle (z. B. Ertragsverluste der PV-Anlage)
- entgangenen Gewinn
ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Die Arbeiten an oder im Umfeld von Photovoltaikmodulen erfolgen mit branchenüblicher Sorgfalt.
Für Schäden an Modulen oder Anlagenteilen haftet der Auftragnehmer nur, wenn diese nachweislich durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten verursacht wurden.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Beginn der Arbeiten auf besondere Empfindlichkeiten oder technische Besonderheiten der Anlage hinzuweisen.
Gewährleistung
Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Leistungserbringung, schriftlich anzuzeigen.
Dem Auftragnehmer ist zunächst Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben.
Stornierung / Terminverschiebung
Vereinbarte Termine können bis 48 Stunden vor Ausführung kostenfrei verschoben oder storniert werden.
Bei kurzfristigeren Absagen können bereits entstandene Kosten (z. B. Anfahrt, Disposition, Maschinenbereitstellung) in Rechnung gestellt werden.
Subunternehmer
Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen qualifizierte Subunternehmer einzusetzen.
Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Unwetter, Sturm, behördliche Anordnungen, Maschinenausfall, unvorhersehbare Bodenverhältnisse) berechtigen den Auftragnehmer, Leistungen für die Dauer der Behinderung zu verschieben oder ganz bzw. teilweise von der Leistungspflicht zurückzutreten.
Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.
Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
